Hertin & Partner Berlin

Die renommierte Rechtsanwaltskanzlei für Marken- und Patentrecht, Urheber- und Medienrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht in Berlin Hertin & Partner wird hier auf der Seite vorgestellt.

Das Team aus erfahrenen Anwälten (Spezialisten auf dem Gebiet des Marken- und Patentrechts, wie z.B. Patentanwälte, European Patent Attorney, Rechtsanwälte oder Patentingenieure) bieten umfassende rechtliche Expertise und maßgeschneiderte Lösungen für sämtliche Belange im Bereich des geistigen Eigentums. 

Mit Sitz in Berlin am Kurfürstendamm ist Hertin & Partner stolz darauf, eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes zu sein.

Die Kanzlei Hertin & Partner versteht die Bedeutung von Innovation und Kreativität für Unternehmen jeder Größe und Branche. Ihr Ziel ist es, die geistigen Eigentumsrechte zu schützen und zu verteidigen, sei es durch die Anmeldung und Durchsetzung von Patenten und Marken oder die Beratung in Fragen des Lizenzrechts und des Schutzes vor Produktpiraterie.

Das Team der Anwaltskanzlei Hertin & Partner Berlin  zeichnet sich durch Fachwissen, Erfahrung und Leidenschaft für das Recht aus. 

Hertin & Partner Berlin arbeitet eng mit den Mandanten zusammen, um individuelle Strategien zu entwickeln, die den spezifischen Bedürfnissen rund um das Marken- und Patentrecht gerecht werden. 

Egal, ob es um die Verteidigung der geistigen Eigentumsrechte vor Gericht geht oder um die Gestaltung von Lizenzverträgen und die Beratung zu Compliance-Fragen – die Kanzlei Hertin & Partner steht mit Rat und Tat zur Seite.

Vertrauen Sie auf die langjährige Erfahrung und das Engagement von Hertin & Partner für exzellente Rechtsberatung im Bereich des Patent- und Markenrechts. 

Die renommierten Rechtsanwälte der Kanzlei Hertin & Partner (Hertin Rechts- und Patentanwälte PartG mbB) finden Sie am Kürfürstendamm 54/55 in 10707 Berlin. Telefonisch sind die Spezialisten aus Berlin unter der Telefonnummer +49 30 885 929-0 zu erreichen.

In welchen Rechtsgebieten kann die Rechtsanwaltskanzlei Hertin & Partner aus Berlin unterstützen?

  • Patent- und Gebrauchsmusterrecht
  • Markenrecht
  • Urheber- und Medienrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Designrecht
  • Arbeitnehmererfinderrecht
  • Lizenzrecht
  • IT- und Datenschutzrecht

Namensgeber der Anwaltskanzlei: Prof. Dr. Paul W. Hertin

Namensgeber der Anwaltskanzlei aus Berlin ist Prof. Dr. Paul W. Hertin (*1940). Er gilt unter Rechtsanwälten als einer der führenden Experten in Deutschland zum geistigen Eigentum und lehrt an der Universität der Künste in Berlin. 

Paul Wolfgang Hertin, Gründer der gleichnamigen Anwaltskanzlei Hertin, entschied sich nach seinem Studium in Berlin zu bleiben und trat der Urheberrechtskanzlei Nordemann bei. Dort war er maßgeblich an der Erstellung des Standardkommentars zum Urheberrecht Fromm/Nordemann bis zur 9. Auflage im Jahr 1998 beteiligt.

Nach dem Ausscheiden von Wilhelm Nordemann wurde die Anwaltskanzlei unter dem Namen Anwaltssozietät Hertin weitergeführt. Im Jahr 1972 übernahm Paul Hertin eine Lehrtätigkeit an der Universität der Künste in Berlin (UdK) im Fachbereich Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation (Institut für Praxis und Theorie der Kommunikation).

Später wurde er dort 1989 zum Honorarprofessor ernannt. Zusätzlich zu seiner Arbeit an der UdK war Hertin zeitweise als Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Hochschule für Film und Fernsehen (HFF) im Fachbereich Film- und Fernsehproduktion in Potsdam-Babelsberg tätig.

Des Weiteren ist Paul W. Hertin, Gründer der Kanzlei Hertin & Partner Berlin, Mitglied im Fachausschuss Urheber- und Verlagsrecht der Deutschen Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) und im Ausschuss Geistiges Eigentum des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Zudem hatte er bis 2010 den Vorsitz des Fachanwaltsausschusses Informationstechnologierecht der Rechtsanwaltskammer Berlin inne.

Arbeiten in der Kanzlei Hertin & Partner

Die Kanzlei Hertin & Partner hat es geschafft, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das nicht nur die besten Rechtsanwälte Berlins anzieht, sondern auch ihre Talente fördert und ihre Lebensqualität verbessert.

Bei dieser Kanzlei steht der Mensch im Mittelpunkt. Die Partnerschaft zwischen Anwälten, Mitarbeitern und Unterstützungspersonal wird als Kernwert betrachtet. Von Anfang an fühlen sich neue Mitarbeiter willkommen und geschätzt. Es gibt einen starken Fokus auf Teamarbeit, wo jeder die Möglichkeit hat, seine Ideen einzubringen und sich Gehör zu verschaffen. Die Hierarchien sind flach, was eine offene Kommunikation und einen transparenten Informationsfluss ermöglicht.

Ein weiterer herausragender Aspekt der Rechtsanwaltskanzlei Hertin ist ihre unermüdliche Unterstützung für die berufliche Entwicklung ihrer Mitarbeiter. Es gibt großzügige Schulungsprogramme, die darauf abzielen, die Fachkenntnisse zu erweitern und die Fähigkeiten jedes Einzelnen zu verbessern. Egal, ob es sich um juristische Weiterbildungen, Führungskräftetraining oder persönliche Entwicklung handelt, die Kanzlei investiert in das Wachstum ihrer Mitarbeiter. 

In der Kanzlei arbeiten übrigens namhafte Spezialisten auf dem Gebiet des Marken- und Patentrechts, Patentanwälte, European Patent Attorney, Rechtsanwälte oder Patentingenieure.

Über Hertin & Partner lässt sich sagen, dass diese Anwaltskanzlei aus Berlin nicht nur rechtliche Dienstleistungen von höchster Qualität bietet, sondern auch ein Arbeitsumfeld schafft, das seine Mitarbeiter fördert, unterstützt und inspiriert. Durch die herausragende Unternehmenskultur setzt die Kanzlei Hertin Maßstäbe in der Branche und beweist, dass eine erfolgreiche Kanzlei nicht nur auf Erfolgen vor Gericht beruht, sondern auch auf dem Wohlergehen ihres wichtigsten Kapitals - ihren Mitarbeitern.

Partner der Rechtsanwaltskanzlei Hertin

Einer der Partner der Kanzlei Hertin aus Berlin ist Dr. Hermann-Josef Omsels. Rechtsanwalt Dr. Omsels wurde 1958 geboren und absolvierte sein Studium der Germanistik, Philosophie und Rechtswissenschaft an renommierten Universitäten wie Würzburg, Münster und Berlin. 

Seit seinem erfolgreichen Abschluss des 2. juristischen Staatsexamens ist er als Rechtsanwalt bei der Kanzlei Hertin & Partner in Berlin tätig. Dr. Hermann-Josef Omsels ist Autor einer bedeutenden Monographie über Geographische Herkunftsangaben (ISBN 3-452-26362-9 Heymanns Verlag) und hat als Co-Autor maßgeblich am Harte/Henning-Kommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mitgewirkt. Des Weiteren ist er Co-Autor im Erdmann/Rojahn/Sosnitza-Handbuch des Fachanwalts für Gewerblichen Rechtsschutz.

Darüber hinaus ist Anwalt Dr. Omsels als Verfasser des Online-Kommentars omsels.info zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb anerkannt und ein geschätztes Mitglied im Autorenteam des jurisPraxisreports Immaterialgüterrecht, herausgegeben vom Richter am Bundesgerichtshof, Jörn Feddersen.

Sein Fachwissen und seine Expertise manifestieren sich auch in zahlreichen Fachaufsätzen zum Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht, die er verfasst hat.

Urteile, die von der Kanzlei Hertin erreicht wurden

Das Berliner Kammergericht entschied im Januar 2006, dass der das Nachrichtenmagazin 'Der Spiegel' nicht aus presserechtlichen Informationsschreiben einer Anwaltskanzlei zitieren darf.

Diese Entscheidung erging in einem Rechtsstreit zwischen der Berliner Anwaltssozietät Hertin und dem Spiegel-Verlag Rudolf  Augstein GmbH & Co. KG. Hintergrund des Streits war ein Artikel zum Thema Pressefreiheit, der in einer Ausgabe des 'Spiegels' vom September 2004 veröffentlicht wurde. 

In diesem Artikel wurde unter anderem über  den ehemaligen SPD-Generalsekretär Klaus Uwe Benneter berichtet. Der 'Spiegel' zitierte dabei wörtlich Passagen aus einem anwaltlichen Informationsschreiben von Hertin, die als Vertreterin der früheren Kanzlei Benneters genannt wurde. Obwohl Hertin in dem Schreiben deutlich darauf hinwies, dass eine Veröffentlichung nicht gestattet sei, machte  der 'Spiegel' das Schreiben dennoch zum Gegenstand seiner Berichterstattung. Die Berliner Kanzlei fühlte sich dadurch in ihrem  Unternehmenspersönlichkeitsrecht verletzt.

Die Berliner Richter am Kammergericht bestätigten nun das Urteil der ersten Instanz, weil allein dem Verfasser (in diesem Fall die Kanzlei Hertin) zustehe, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form seine Aufzeichnungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Nach diesem Hinweisbeschluss nahm der Spiegel-Verlag die Berufung  zurück. Das Urteil ist rechtskräftig.

Es wurden bundesweit einstweilige Verfügungsverfahren an Landgerichten wie z.B. in Berlin sowie an Oberlandesgerichten bundesweit durchgeführt.